Articulate Studio und Abschnitt 508 zur Barrierefreiheit

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Dieser Artikel gilt für:

Es ist unser Ziel, Personen mit Behinderung dazu zu verhelfen, so gut wie möglich mit den interaktiven E-Learning-Kursen, die Sie in Articulate Studio (Presenter, Quizmaker, Engage) erstellen, zu interagieren.

Studio-VPAT anzeigen

Die folgende Tabelle zeigt, inwiefern wir Studio optimiert haben, damit die Lösung die Anforderungen von Abschnitt 508 des Rehabilitation Act von 1973 zur Barrierefreiheit erfüllt.

Abschnitt 508 – BarrierefreiheitanforderungenStudio-Unterstützung
TatstaturunterstützungSie können die meisten Studio-Funktionen über die Tastatur ausführen. Zu den Ausnahmen gehören Drag-and-Drop- und Hotspot-Interaktionen.
InhaltsfokusStudio zeigt einen gelben Rahmen um die Form an, die im aktuellen Fokus steht. Außerdem steht Unterstützungstechnologie für die entsprechende Form zur Verfügung.
Verringerung von FlimmernStudio verwendet keine aufleuchtenden oder blinkenden Texte, Objekte oder andere Elemente mit einer Frequenz höher als 2 Hz und niedriger als 55 Hz. (Hinweis: Videos, die von Kursautoren importiert werden, sollten auch diesem Standard entsprechen.)
Nicht visuelle Vorgänge und InformationsabrufStudio unterstützt den JAWS-Bildschirmleser.
Großer TextStudio unterstützt den JAWS-Bildschirmleser und ermöglicht Kursautoren die einfache Erstellung von Versionen von Folien mit großem Text.
TextäquivalenteStudio bietet Textäquivalente für jedes Element, bei dem es sich nicht um Text handelt.
Unterstützungstechnologie – Readu-BenutzeroberflächeStudio meldet Typ, Zustand und Beschreibung von Objekten oder Bildern an die Barrierefreiheitsschnittstelle.
Unterstützungstechnologie – vorgefertigte FormulareWenn Formulare verwendet werden, stellt Studio Informationen zu Typ, Beschreibung und Zustand für Feldelemente zur Verfügung. (Hinweis: Kursautoren müssen klare schriftliche Anweisungen zum Ausfüllen der Formulare hinzufügen.)
Unterstützungstechnologie – vorgefertigte SkripteAlle Inhaltselemente in Studio umfassen funktionalen Text, der von Unterstützungstechnologie gelesen werden kann.

Die Rolle von Kursautoren im Hinblick auf die Compliance mit Abschnitt 508 zur Barrierefreiheit

Wenn Sie einen Kurs in Studio erstellen, treffen Sie Designentscheidungen, die Einfluss auf die Compliance mit Abschnitt 508 zur Barrierefreiheit haben. Die folgende Tabelle zeigt, wie Sie Kurse erstellen können, die für Personen mit einer Behinderung besser zugänglich sind.

Abschnitt 508 – BarrierefreiheitanforderungenAutorengesteuerte Compliance
BildkonsistenzWenn Sie Bitmap-Bilder verwenden, um Steuerelemente, Statussymbole oder andere Programmelemente zu identifizieren, weisen Sie diesen Bildern eine konsistente Bedeutung für Ihren Kurs zu.
Animation (Alternativ)Wenn Sie Informationen über eine Animation vermitteln, stellen Sie eine alternative Folie ohne Animation für den Inhalt bereit.
TastaturWenn Sie Drag-and-Drop- oder Hotspot-Interaktionen einbeziehen, stellen Sie eine alternative tastaturgesteuerte Interaktion bereit.
Farbecodierung (Alternative)Verwenden Sie nicht nur Farbecodierung, um Informationen zu vermitteln, Aktionen anzuzeigen, zu Reaktionen aufzufordern oder zwischen visuellen Elementen zu unterscheiden.
Multimedia (alternative Synchronisierung)Wenn Sie Multimedia verwenden, stellen Sie Untertitel bereit, die mit den Audio- und Videoinhalten synchronisiert werden.
Nur Text (Alternative)Stellen Sie Lernenden eine Version des Kurses zur Verfügung, die ausschließlich Text enthält.
Überspringen von LinksGeben Sie die Lernenden die Möglichkeit, wiederkehrende Navigationslinks zu überspringen.
Offene/geschlossene UntertitelStellen Sie offene oder geschlossene Untertitel für alle Informationsvideos sowie Multimedia- und Audioinhalte zur Verfügung.
AudiobeschreibungenStellen Sie Audiobeschreibungen für alle Inhalte bereit.
Vom Benutzer auswählbare Audio- und TextbeschreibungenBieten Sie Benutzern die Möglichkeit, auszuwählen, ob alternative Text- und Audiobeschreibungen angezeigt werden.
Unterstützung für HörgeschädigteFügen Sie Notizen oder Untertitel zu Folien hinzu, die Audio und Video enthalten.

Mehr Infos über die Barrierefreiheitsanforderungen von Abschnitt 508.